
ist das mit einer Fahne als Symbol (einer besonderen Herrschaftsgewalt?) verliehene Lehen. Nach verbreiteter hochmittelalterlicher Ansicht ist die königliche Belehnung mit einem F. Voraussetzung der Zugehörigkeit zum Fürstenstand. Das F. darf weder geteilt noch vom König länger als Jahr und Tag einbehalten werden.. Lit.: Kroeschell, DRG 1; Bru...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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